Allgemeine Geschäftsbedingungen


Luchsinger & Partner GmbH, Egglisbodenstrasse 13, 8883 Quarten / Schweiz

I. Allgemeines

  1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag, auch wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Andere Bedingungen sind nur bindend, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben.
  2. Für Fehler bei Erteilung telefonischer Aufträge können wir nicht haftbar gemacht werden. Mündliche Erklärungen und Preisangaben unserer Angestellten haben erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns Gültigkeit.
  3. Die Bedingungen unserer Angebote haben erst mit unserer schriftlichen Bestätigung Gültigkeit.
  4. Wir haften nicht für Feuer-, Wasser- oder Entwendungsschäden.
  5. Änderungen der Pläne nach erteilter Freigabe durch Architekt oder Bauherr werden extra berechnet.
  6. Gerichtsstand für beide Teile ist CH – 8887 Mels

 

II. Beanstandungen und Mängelrügen

  1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Leistungen von uns, wegen erkennbarer Mängel, sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach bekannt werden schriftlich mitzuteilen.
  2. Bei rechtzeitiger Mitteilung sind wir zur Richtigstellung verpflichtet. Unmittelbare oder mittelbare Schäden werden nicht ersetzt.

 

III. Gewährleistung

  1. Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen. Gegen unseren Zahlungsanspruch hat der Besteller kein Zurückhaltungsrecht. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen.
  2. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung eines Auftrages berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
  3. Die Gewährleistung erlischt, wenn von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird.
  4. Zur Beseitigung von Mängeln sind wir nicht verpflichtet, solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt oder Zahlungen zurückgehalten werden.
  5. Für planerische Mängel haften wir nur in soweit, als wir bei Anwendung fachmännischer Sorgfalt die Mängel hätten erkennen müssen.
  6. Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht aus der Planung selbst entstanden sind, sowie auf Ersatz von Eigenleistungen, Kosten aus Produktionsausfall etc. sind ausgeschlossen.

 

IV Zahlungen

  1. Zahlungsziel Abschlagszahlungen 18 Tage nach Rechnungserhalt rein netto ohne Abzug.
  2. Zahlungsziel Schlussrechnungen 30 Tage nach Rechnungserhalt rein netto ohne Abzug.
  3. Kommt ein Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle Forderungen aus der Geschäftstätigkeit / Verbindung auch im Falle einer Stundung sofort fällig. Ausserdem sind wir in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.