Allgemeine Geschäftsbedingungen
Luchsinger & Partner GmbH, Egglisbodenstrasse 13, 8883 Quarten / Schweiz
I. Allgemeines
- Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag, auch wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Andere Bedingungen sind nur bindend, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben.
- Für Fehler bei Erteilung telefonischer Aufträge können wir nicht haftbar gemacht werden. Mündliche Erklärungen und Preisangaben unserer Angestellten haben erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns Gültigkeit.
- Die Bedingungen unserer Angebote haben erst mit unserer schriftlichen Bestätigung Gültigkeit.
- Wir haften nicht für Feuer-, Wasser- oder Entwendungsschäden.
- Änderungen der Pläne nach erteilter Freigabe durch Architekt oder Bauherr werden extra berechnet.
- Gerichtsstand für beide Teile ist CH – 8887 Mels
II. Beanstandungen und Mängelrügen
- Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Leistungen von uns, wegen erkennbarer Mängel, sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach bekannt werden schriftlich mitzuteilen.
- Bei rechtzeitiger Mitteilung sind wir zur Richtigstellung verpflichtet. Unmittelbare oder mittelbare Schäden werden nicht ersetzt.
III. Gewährleistung
- Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen. Gegen unseren Zahlungsanspruch hat der Besteller kein Zurückhaltungsrecht. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen.
- Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung eines Auftrages berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
- Die Gewährleistung erlischt, wenn von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird.
- Zur Beseitigung von Mängeln sind wir nicht verpflichtet, solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt oder Zahlungen zurückgehalten werden.
- Für planerische Mängel haften wir nur in soweit, als wir bei Anwendung fachmännischer Sorgfalt die Mängel hätten erkennen müssen.
- Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht aus der Planung selbst entstanden sind, sowie auf Ersatz von Eigenleistungen, Kosten aus Produktionsausfall etc. sind ausgeschlossen.
IV Zahlungen
- Zahlungsziel Abschlagszahlungen 18 Tage nach Rechnungserhalt rein netto ohne Abzug.
- Zahlungsziel Schlussrechnungen 30 Tage nach Rechnungserhalt rein netto ohne Abzug.
- Kommt ein Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle Forderungen aus der Geschäftstätigkeit / Verbindung auch im Falle einer Stundung sofort fällig. Ausserdem sind wir in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.